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Grundlegende Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

Text kann unter „Grundeinstellungen- Sonstiges“ bearbeitet werden.

Mit der Maus ins Rathaus

Hier bietet die Verwaltungsgemeinschaft Obing den Bürgern den Besuch des Rathauses rund um die Uhr an. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Anträge online von zu Hause aus bequem auszufüllen.

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltungsgemeinschaft Obing die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.

Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.

Auskunfts- und Meldewesen

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Standesamt

Achtung: bitte bei der Beantragung die entsprechende Zuständigkeit beachten!

Urkunden bzw. Bescheinigungen können grundsätzlich nur durch das zuständige Standesamt ausgestellt werden und zwar konkret

  • Eheurkunden (Eheregister) durch das Standesamt der Eheschließung – hier: Standesamt Obing bzw. früher Kienberg oder Pittenhart – für maximal 80 Jahre zurückliegend
  • Geburtsurkunden (Geburtenregister) am Geburtsort – hier: Obing bzw. Albertaich, Kienberg oder Pittenhart – für maximal 110 Jahre zurückliegend
  • Sterbeurkunden (Sterberegister) am Sterbeort – hier: Obing, Kienberg oder Pittenhart – für maximal 30 Jahre zurückliegend

Um eine aufwendige Rücküberweisung der Gebühr bei Unzuständigkeit zu vermeiden, stellen Sie den Antrag bitte nur, falls sich der entsprechende Personenstandsfall (Ehe, Geburt oder Tod) auch tatsächlich im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Obing ereignet hat!

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