Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen
PAGE INFO

Grundlegende Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

Text kann unter “Grundeinstellungen- Sonstiges” bearbeitet werden.

VG Obing Ferienprogramm 2023

Allgemeine Informationen zum Ferienprogramm der VG Obing

Folgende Anmeldeformalitäten sind zu beachten

  1. Das Ferienprogramm wird auch heuer wieder nur ONLINE buchbar sein. Alle Angebote sind ab Freitag, 30.06.23 auf der Internetseite der VG Obing unter dem Link vg-obing.de/ferienprogramm bereits vorab einzusehen und ab Freitag, 07.07.23, 14.00 Uhr zu buchen, solange Plätze frei sind. Evtl. kann auch auf die Warteliste gebucht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Teilnahme.  Die Anmeldung der kostenpflichtigen Angebote ist bis Sonntag, 16.07.23 möglich, alle Übrigen können bis kurz vor der Veranstaltung gebucht werden.
  2. Nach der Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail mit allen gebuchten Programmpunkten, den entstehenden Kosten und den Konto-Nummern der jeweiligen Gemeinde verschickt. Diese Kosten sind bis spätestens Freitag, 21.07.23 per Überweisung zu bezahlen, da ansonsten die Anmeldung verfällt!

Für Wartelistenplätze werden vorerst keine Kosten berechnet! Erst bei einer evtl. Nachrückung wird eine neue Buchungsbestätigung mit den entstehenden Kosten verschickt.

  1. Mit der Anmeldebestätigung wird eine Einverständniserklärung per E-Mail verschickt. Das Formular ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und zur jeweiligen Veranstaltung mitzubringen.
    Ohne Einverständniserklärung ist keine Teilnahme möglich!
    Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung ein eigenes Formular nötig (auch für kostenlose Veranstaltungen).
  1. Erziehungsberechtigte können nur ihre eigenen Kinder anmelden.
  2. Für Nachmeldungen, Warteliste und Verschiebungen sind ab Ferienbeginn die jeweiligen Veranstalter selbst zuständig

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme

  1. Die Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten pünktlich zum jeweiligen Treffpunkt zu bringen und abzuholen. Zur Bildung von Fahrgemeinschaften dürfen die Teilnehmerlisten eingesehen werden. Bei Autounfällen haftet die jeweilige Kfz-Versicherung. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt keine Haftung!
  2. Während der Veranstaltung sind die BetreuerInnen bevollmächtigte Vertreter und nehmen damit die Aufsichtspflicht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Andernfalls kann das Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei unerlaubtem Entfernen wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
  3. Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder sonstige Beschwerden der TeilnehmerInnen sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr.
  4. Mit der Anmeldung erklären die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass die Veranstaltung dokumentiert wird und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material vom Ferienbüro oder dem Veranstalter veröffentlicht wird. Ein Widerspruch hat schriftlich beim Anbieter zu erfolgen.
  5. Alle Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Programmpunkt müssen erfüllt sein [Alter (maßgeblich ist das Alter zum Aktionszeitpunkt), schwimmen können, benötigte Ausrüstung (muss in Ordnung sein)]. Die Gemeinde übernimmt für persönliche Gegenstände keine Haftung.
  6. Alle TeilnehmerInnen und BetreuerInnen des Ferienprogramms sind haftpflicht- und unfallversichert. Unabhängig davon erkläre ich ausdrücklich für mich bzw. für mein Kind, dass ich auf alle Haftungsansprüche verzichte, die gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft und seinen Bediensteten aus Anlass des Ferienprogrammes erwachsen könnten, soweit ein derartiger Haftungsausschluss rechtswirksam werden kann.
  7. Ferner verzichte ich auf die Stellung eines Strafantrages wegen fahrlässiger Körperverletzung.
  8. Der/die VeranstalterIn kann die Aktion bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen, die nicht vertretbar sind, ausfallen lassen. Die Teilnehmer werden dann informiert.
  9. Erscheint ein Teilnehmer nicht, so wird die Teilnahmegebühr vollständig einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
  10. Bei Krankheit oder dergleichen bitte rechtzeitig beim jeweiligen Veranstalter abmelden. Die Kinder auf der Warteliste danken es Euch.
  11. Ist das Wetter zweifelhaft, fragen Sie bitte bei den angegebenen Ansprechpartnern nach, ob die Veranstaltung stattfindet.
  12. Notwendige Ausrüstungsgegenstände müssen in Ordnung sein. Die Veranstalter übernehmen hierfür und für verlorene Gegenstände keine Haftung. Wer zum Treffpunkt mit dem Fahrrad kommt, sollte auf Verkehrssicherheit des Fahrrads und auf Helmpflicht achten.