Öffnungszeiten
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Folgende Anmeldeformalitäten sind zu beachten – Achtung: wichtige Änderungen!
1. Das Ferienprogramm wird auch heuer wieder nur ONLINE buchbar sein.
Alle Angebote sind ab Montag, 13.07.26 zu buchen. Jedoch ist der Eingang der Buchungen in den ersten Tagen völlig unerheblich, die Buchungen werden alle gleich behandelt. Somit sind die Chancen diesmal für alle gleich fair und die Buchungen können völlig entspannt zu einer beliebigen Zeit durchgeführt werden. Sie erhalten nur eine kurze Bestätigung des Buchungseingangs.
Alle Buchungen, die bis Donnerstag, 16.07.2026, 10.00 Uhr eingegangen sind, werden über das System – und nur bei überbelegten Veranstaltungen – für die Verlosung der Teilnehmerplätze berücksichtigt.
Bis spätestens Montag, 20.07. sollten dann alle Teilnehmerbestätigungen, ggf. mit der Zahlungsaufforderung verschickt sein. Die übrigen Kinder bleiben – wie auch in den Vorjahren – auf der Warteliste und rücken bei einer Absage nach.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Teilnahme.
Bei freien Plätzen kann natürlich auch weiterhin gebucht werden.
Die Anmeldung der kostenpflichtigen Angebote ist bis Sonntag, 19.07.26 möglich, alle Übrigen können bis kurz vor der Veranstaltung gebucht werden.
2. Nach der (evtl. nötigen Auslosung) und der Erstellung der Teilnehmerlisten wird die Bestätigungs-E-Mail mit allen gebuchten Programmpunkten, den entstehenden Kosten und den Konto-Nummern der jeweiligen Gemeinde verschickt. Diese Kosten sind bis spätestens Freitag, 24.07.26 per Überweisung zu bezahlen, da ansonsten die Anmeldung verfällt!
Für Wartelistenplätze werden vorerst keine Kosten berechnet! Erst bei einer evtl. Nachrückung wird eine neue Buchungsbestätigung mit den entstehenden Kosten verschickt.
3. Mit der Anmeldebestätigung wird eine Einverständniserklärung per E-Mail verschickt. Das Formular ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und zur jeweiligen Veranstaltung mitzubringen.
Ohne Einverständniserklärung ist keine Teilnahme möglich!
Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung ein eigenes Formular nötig (auch für kostenlose Veranstaltungen).
4. Erziehungsberechtigte können nur ihre eigenen Kinder anmelden.
5. Für Nachmeldungen, Warteliste und Verschiebungen sind ab Ferienbeginn die jeweiligen Veranstalter selbst zuständig. Die benötigten Daten (E-Mail und Telefon-Nummer) erhalten Sie erst mit der Teilnahmebestätigung.
1. Die Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten pünktlich zum jeweiligen Treffpunkt zu bringen und abzuholen. Zur Bildung von Fahrgemeinschaften dürfen die Teilnehmerlisten eingesehen werden. Bei Autounfällen haftet die jeweilige Kfz-Versicherung. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt keine Haftung!
2. Während der Veranstaltung sind die BetreuerInnen bevollmächtigte Vertreter und nehmen damit die Aufsichtspflicht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Andernfalls kann das Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei unerlaubtem Entfernen wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Evtl. Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder sonstige Beschwerden der TeilnehmerInnen sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen. Hierfür erhalten die Eltern mit der Teilnahmebestätigung eine Einverständniserklärung die ausgefüllt und unterschrieben beim jeweiligen Ansprechpartner abgegeben werden muss. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr.
4. Mit der Anmeldung erklären die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass die Veranstaltung dokumentiert wird und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material vom Ferienbüro oder dem Veranstalter in den Bürgernachrichten der VG, dem Trostberger Tagblatt, auf den Homepages der VG Obing und des SozialRaum Obing veröffentlicht werden. Ein Widerspruch hat schriftlich beim Anbieter zu erfolgen.
5. Alle Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Programmpunkt müssen erfüllt sein [Alter (maßgeblich ist das Alter zum Aktionszeitpunkt), schwimmen können, benötigte Ausrüstung]. Die Gemeinde übernimmt für persönliche Gegenstände keine Haftung.
Notwendige Ausrüstungsgegenstände müssen in Ordnung sein. Die Veranstalter übernehmen hierfür und für verlorene Gegenstände keine Haftung. Wer zum Treffpunkt mit dem Fahrrad kommt, sollte auf Verkehrssicherheit des Fahrrads und auf Helmpflicht achten.
6. Alle TeilnehmerInnen und BetreuerInnen des Ferienprogramms sind haftpflicht- und unfallversichert. Unabhängig davon erkläre ich ausdrücklich für mich bzw. für mein Kind, dass ich auf alle Haftungsansprüche verzichte, die gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft und seinen Bediensteten aus Anlass des Ferienprogrammes erwachsen könnten, soweit ein derartiger Haftungsausschluss rechtswirksam werden kann.
7. Ferner verzichte ich auf die Stellung eines Strafantrages wegen fahrlässiger Körperverletzung.
8. Der/die VeranstalterIn kann die Aktion bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen, die nicht vertretbar sind, ausfallen lassen. Die Teilnehmer werden dann informiert.
9. Erscheint ein Teilnehmer nicht, so wird die Teilnahmegebühr vollständig einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung!
10. Bei bereits erfolgter Bezahlung muss eine Abmeldung spätestens fünf Tage vor der Veranstaltung erfolgen, ansonsten kann keine Rückerstattung erfolgen.
11. Bei Krankheit oder dergleichen bitte rechtzeitig beim jeweiligen Veranstalter abmelden. Die Kinder auf der Warteliste danken es Euch. Hier kann über eine Rückerstattung im Einzelfall entschieden werden.
12. Ist das Wetter zweifelhaft, fragen Sie bitte bei den angegebenen Ansprechpartnern nach, ob die Veranstaltung stattfindet.
Die in der Anmeldung, wie auch in diesem Dokument aufgenommenen Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter, der Gemeinde Obing unter anderem in Dateien gespeichert und dienen ausschließlich der Planung und Durchführung der Veranstaltung, sowie der Beantragung und Abrechnung von Fremdmitteln (z.B. öffentliche Zuschüsse) zur Finanzierung der Maßnahme. Die Weitergabe an Dritte, außer an Institutionen (z.B. Beförderungsunternehmen) Organisationen und Personen (z.B. unsere Mitarbeiter / Betreuer) die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung betraut sind oder an andere Teilnehmer zur Bildung von Fahrgemeinschaften, sofern dies erforderlich ist, ist ausgeschlossen. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit schriftlich unter zu widerrufen. In diesem Fall werden ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht. Dies geschieht auch, wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Sie können sich jederzeit über die gespeicherten Daten der Person informieren.