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Unfallgefahren und Behinderungen vermeiden

Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle Hecken, Sträucher und Bäume soweit zurückzuschneiden sind, dass keine Einschränkung des Lichtraumprofils und der Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der Straßen vorliegt. Es ist außerdem darauf zu achten, dass keine Äste oder Zweige in den Bereich des Gehwegs ragen. Nur so kann eine Behinderung für die  Fußgänger vermieden werden.

Deshalb bitten wir alle Bürger darauf zu achten, dass die erforderlichen Sichtdreiecke, Gehwege und Lichtraumprofile auch an den Einmündungen und im Bereich der Maisfelder frei sind, bzw. freigeschnitten werden. Dabei sollte innerorts bei der Gehsteigaußenkante bis zu einer Höhe von 4 Metern, außerorts ab 1 Meter außerhalb der Fahrbahnkante die Höhe von 5 Metern komplett von Ästen und Zweigen befreit sein.