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Wasserrecht;
Gestattungsverfahren für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I und II Ilzham auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/1 der Gemarkung Obing, Gemeinde Obing, für die öffentliche Wasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Obing;
Antrag auf erneute wasserrechtliche Bewilligung wegen Ablaufs der bisherigen Bewilligung
Bekanntmachung
Der Wasserbeschaffungsverband Obing (WBV) betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 198/1 der Gemarkung Obing, Gemeinde Obing, die Brunnen I und II Ilzham für die öffentliche Wasserversorgung im Verbandsgebiet. Die bisherige Bewilligung aus dem Jahr 1998 ist abgelaufen. Der WBV hat daher mit Antrag vom 12.07.2023 eine neue wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von insgesamt bis zu 25 l/s, 1.100 m3/d, 28.500 m3/Monat und max. 280.000 m3/a beantragt.
Die mit der Ausführung des Vorhabens verbundene Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf der vorherigen Erlaubnis oder Bewilligung durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht durchzuführen, da entsprechend dem Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.2 der Anlage 1 und Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Das Landratsamt Traunstein beabsichtigt, über den Antrag im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren gem. §§ 8, 10, 11, 14 WHG zu entscheiden.
Das Vorhaben und die Auslegung des Plans werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet unter www.vg-obing.de veröffentlicht.
Die für das wasserrechtliche Verfahren entscheidungserheblichen Antragsunterlagen (Plan) liegen
ab Montag, den 20.11.2023 auf die Dauer eines Monats, also bis einschließlich 19.12.2023 im
auf Zimmer Nr. E. 06 Rathauses Obing, Kienberger Str. 5, 82119 Obing,
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Dienstag, 02.01.2024 (Einwendungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift
oder
Einwendungen gegen den Plan erheben.
Wir weisen darauf hin, dass
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Das Verfahren wird durch Erlass eines Gestattungsbescheids abgeschlossen werden, der ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden wird.
Obing, den 06.11.2023
Schluck
VG Obing, Bauamtsleitung